# KFV-Ulm Wiedergründungs-Satzung

- Link: https://www.kfv-alb-donau.de/kfv-ulm-wiedergruendungs-satzung/
- Published: 1950-04-23T15:15:10+01:00
- Author: kfvwordpress

### Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Ulm-Donau e.V.

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Vorbemerkung!

Die Verbandswiedergründung fand am **23. April 1950** bei der Kreisversammlung in
Ulm statt.

Nachfolgende Satzung wurde in einer außerordentlichen Kreisversammlung am 24. Juni
1951 in Ulm, anstelle des am 23. April 1950 bei der Gründungs-Versammlung vorgelegten
Entwurfs einstimmig beschlossen. Anwesend waren die Delegierten von 54 Gemeinden
und 7 Werkfeuerwehren.

Der Verband wurde am 1. August 1951 in das Vereins-Register beim Amtsgericht Ulm
eingetragen.

Der über viele Jahrzehnte bestandene Kreisfeuerwehr-Verband Ulm wurde im Jahre 1939
durch behördliche Anordnung zwangsweise aufgelöst und dadurch die schöne Verbundenheit,
die zwischen den Feuerwehren des Stadt- und Landkreises bestand, zum großen Teil
abgeschnitten. Um diese Verbindung wiederherzustellen und die alte Tradition fortzuführen,
versammelten sich die Kommandanten des Kreises Ulm am 23. April 1950 in Ulm und 
beschlossen die Wiedergründung des Kreisfeuerwehrverbandes Ulm. Sie gaben dem Verband
in freier demokratischer Abstimmung folgende Satzung:

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